Allgemeine Infos zum Zusammenschluss zweier Kindertagespflegepersonen in einer Großtagespflege (GTP)
... und wie sie bei uns umgesetzt wird
- Beide Kindertagespflegepersonen arbeiten jeweils weiterhin als freiberuflich Selbstständige und teilen sich lediglich die Räumlichkeiten.
- Jede Kindertagespflegeperson hat eine eigene Pflegeerlaubnis für bis zu 5 Kinder und ihre eigenen Verträge mit den jeweiligen Familien. Das bedeudet, die Verträge sind personenbezogen.
- Die Aufsichtspflicht der jeweiligen Kinder liegt bei der Kindertagespflegeperson, mit der der Betreungsvertrag abgeschlossen wurde.
- Rahmenbedingungen, Urlaubstage, Öffnungszeiten oder Konzeption können getrennt von einander abgestimmt werden.