Allgemeine Infos zum Zusammenschluss zweier Kindertagespflegepersonen in einer Großtagespflege (GTP)

... und wie sie bei uns umgesetzt wird

 

- Beide Kindertagespflegepersonen arbeiten jeweils weiterhin als freiberuflich Selbstständige und teilen sich lediglich die Räumlichkeiten. 

- Jede Kindertagespflegeperson hat eine eigene Pflegeerlaubnis für bis zu 5 Kinder und ihre eigenen Verträge mit den jeweiligen Familien. Das bedeudet, die Verträge sind personenbezogen. 

- Die Aufsichtspflicht der jeweiligen  Kinder liegt bei der Kindertagespflegeperson, mit der der Betreungsvertrag abgeschlossen wurde. 

- Rahmenbedingungen, Urlaubstage, Öffnungszeiten oder Konzeption können getrennt von einander abgestimmt werden.